Spätestens seit den Audimaxbesetzungen der vergangenen Jahre setzt die Uni Wien vermehrt auf den Einsatz von Security-Personal um den Zugang zu den Unigebäuden zu regulieren. Nicht selten agieren die Securities dabei abseits jeglicher rechtlicher Basis und setzen vor allem auf Einschüchterung. Regelmäßig werden auch widerrechtlich Ausweiskontrollen von den Securities vorgenommen. Die ÖH Uni Wien hat nun eine Rechtsauskunft eingeholt, die hier etwas aufklärt. Demnach haben Securities keine Befugnis dazu eure Ausweise zu kontrollieren. Sollten Sie dies dennoch wieder mal versuchen braucht ihr dem nicht nazukommen und könnt umgekehrt sogar mit einer Unterlassungsklage bzw. (wenn sie euch auch aufhalten wollen) mit einer Schadensersatzklage drohen. Außerhalb der Öffnungszeiten der Uni Wien (Werktags von 8 bis 20 Uhr) können euch die Securities allerdings auffordern das Gebäude zu verlassen. Aber auch für den Fall, dass ihr dieser Aufforderung nicht nachkommt, dürfen sie nicht eure Ausweise kontrollieren.
Ein Auszug aus der Rechtsauskunft bezüglich der Ausweiskontrollen sagt:
Derartige Kontrollen durch die Universität Wien können zwar beispielsweise bei der Ablegung von Prüfungen vorgenommen werden, ein generelles Recht bzw. eine gesetzliche Grundlage, Personen auf dem Universitätsgelände zu kontrollieren und deren Namen zu erfragen, gibt es jedoch nicht.
Und weiters:
Die Berechtigung, Personen anzuhalten oder deren Identität zu ermitteln, käme der Universität Wien als Trägerin des Hausrechts allenfalls im Rahmen des Selbsthilferechtes zu: Wenn ein rechtmäßiger Zustand gesichert oder wiederhergestellt werden soll und staatliche Hilfe dafür zu spät käme, kann – innerhalb sehr enger Grenzen – das sogenannte Selbsthilferecht (§ 19 ABGB) ausgeübt werden. Allerdings wäre die Selbsthilfeübende verpflichtet, die Angemessenheit ihres Handelns in einem allfälligen Prozess zu beweisen und wird sie schadenersatzpflichtig, sollte sie Selbsthilfe zu Unrecht geübt haben. Eine zulässige Selbsthilfesituation wäre beispielsweise dann denkbar, wenn Personen konkret versuchen, das Auditorium Maximum zu besetzen. Es müsste dann aber von den Securities sofort auch die Polizei gerufen werden. Präventive Personenkontrollen sind jedenfalls nicht gerechtfertigt.
Zwar weist die Rechtsauskunft auch auf die Öffnungszeiten der Uni Wien hin, außerhalb derer mensch aus den Gebäuden der Universität Wien verwiesen werden kann, solltet ihr aber zufällig im Besitz eines Schlüssels sein der euch den zutritt ermöglicht, so ist auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Aufenthalt in den Unigebäuden problemlos möglich:
Allerdings findet sich in der Hausordnung die Regelung (§ 3), dass jene Personen, die über einen Schlüssel für das Gebäude (also auch für den Gebäudeeingang) verfügen, die Eingangstüren der Universität bei Betreten und Verlassen außerhalb der Öffnungszeiten abzusperren haben. Aus dieser Bestimmung ist im Umkehrschluss abzuleiten, dass ein Zutritt für diese Person auch außerhalb der Öffnungszeiten zulässig ist. Sollten Ihnen daher Schlüssel überlassen worden sein, die Ihnen auch Zutritt zum Gebäude und nicht bloß zu Ihren Büros ermöglichen, kann Ihnen das Recht nicht verwehrt werden, das Universitätsgebäude auch außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten!
Und was tun, wenn die Securities sich nicht an die Regeln halten? Die Rechtsauskunft hat auch hier einen Tipp parat:
Gegen Ausweiskontrollen und das Notieren von Namen ist eine vorbeugende Unterlassungsklage durch den einzelnen Betroffen durchaus möglich, zumal die Gefahr der Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes auf Datenschutz besteht. Wir jemand sogar angehalten, weil er oder sie beispielsweise die Kontrolle verweigert, ist auch eine Schadenersatzklage durchaus denkbar, wobei der Schaden im kurzfristigen Freiheitsentzug bestünde. Jedenfalls könnten aber nur die Betroffenen selbst gerichtlich vorgehen, nicht die ÖH Uni Wien.
Also, lasst euch nicht einschüchtern und kleinkriegen. Bei Vorfällen die euch nicht ok erscheinen, könnt ihr uns auch gern schreiben oder mal bei einem Plenum vorbeischauen.