Studienkonferenz 17.06.2009

Am 17.06.2009 fand eine Studienkonferenz statt. Hier ein kleines Briefing über die Themen:

Auslauffrist für Informatikmanagement

Das Informatikmanagement-Studium (Bachelor und Master) läuft aus. Ab nächstes Semester kann man sich nicht mehr dafür inskribieren. Der SPL fragte nach einem Vorschlag für die Auslauffrist. Auf der TU (es handelte sich ja um ein interuniversitäres Studium) gibt es keine explizite Frist. An der Uni Wien soll eine nicht zu kurze Frist eingerichtett werden. Die Empfehlung der Studienkommission war: 10 Semester für das Bachelorstudium und 4 Semester für das Masterstudium.

In Planung: Masterstudium Bioinformatik

Laut Zielvorgaben und Entwicklungsplan soll ein Masterstudium für Bioinformatik eingerichtet werden. Geklärt werden muss noch, inwiefern sich dieses von der Kernfachkombination “Bioinformatik” in Medizininformatik absetzt.

Frist für die “alten” Informatik-Masterstudien verlängert (UPDATE!)

Die Frist für die “alten” Bachelorstudien (033 533) alten Masterstudien ist verlängert worden auf 30.04.2011. (update: sorry for any inconvenience)

Uni-Leben: Einführung für Studienanfänger (m/w)

Die Fakultät für Informatik ist bei der Veranstaltung “Uni-Leben” die in der ersten Woche des Wintersemesters stattfindet, mit einem Stand dort vertreten, um etwaige Nachzügler für LV-Anmeldungen einzufangen bzw. allgemeine Hilfe anzubieten. Diese Veranstaltung ergänzt die bisherigen “Orientierungs-LVs”. Eine Kooperation mit der StV ist erwünscht. Für Ideen Frau Strutz innerhalb der nächsten Wochen kontaktieren.

Missachtung der Rechtslage bei Prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Ich habe auf §8 Studienrecht bei “Prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen” (VU,UE) hingewiesen, da es sehr viele Fälle im Rahmen des Informatikstudiums gibt, die diesen Paragraphen widersprechhen, da die Note oft nur aus einer Leistung besteht bzw. wird eine Leistung höher als 50% gewichtet (vgl. SPL-Talk 01). Dekan und SPL werden zusätzlichen zu den E-Mail-Informationsblättern, die die SPL seit jeher versendet, ab sofort bei der Beauftragung zu Semesterbeginn explizit eine schriftliche Formulierung einfügen, in der die LV-Leiterinnen unterschreiben müssen, dass sie dieses Recht akzeptieren. Es könnte trotzdem sinnvoll sein, dass Studierende Flyer ausdrucken – das gibt der Sache vllt. etwas mehr Nachdruck. Also falls jemand Interesse daran hat – Drucker/CopyCard etc. braucht, einfach melden. —— Falls das Protokoll bei mir ankommt, wird es nachträglich angehängt.

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Hahn zum Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009

Information der APA:

Mit dem “Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009” will Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) die “Autonomie der Unis stärken und die Qualität ausbauen”. Laut Wissenschaftsministerium ist die Materie mit der SPÖ bis auf einen Punkt ausverhandelt, allerdings gab es am Dienstag noch keine Zustimmung der SPÖ im Ministerrat. Im Folgenden die von Hahn geplanten Eckpunkte der geplanten Novelle:

STUDIENEINGANGSPHASE: In allen Studien ohne gesetzliche Zulassungsregeln müssen die Unis ab 2011/12 eine Studieneingangsphase (mindestens ein halbes bis maximal zwei Semester) einrichten, die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums vermittelt. Im Gegensatz zu bisher ist ein Weiterstudium nur bei positivem Erfolg aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Eingangsphase möglich. Die Prüfungen der Eingangsphase kann man – wie allgemein – jeweils dreimal wiederholen.

UNI-ZUGANG: Die Unis sollen für das Master- und PhD-Studium “qualitative Zugangsbedingungen” festlegen können. Allerdings muss es für jedes Bachelor-Studium an einer Uni einen garantierten Master-Anschluss geben, der keine weiteren Zugangsbedingungen als die Absolvierung des Bachelor-Studiums hat. Der Zugang zum Bachelor-Studium bleibt unverändert. Besonders begabten Studenten soll die Möglichkeit eröffnet werden, direkt im Anschluss an ein Bachelor-Studium ein PhD- bzw. Doktoratsstudium zu absolvieren.

BACHELOR-STUDIEN: Künftig sollen alle Studien in Bachelor- und Master-Struktur angeboten werden können. Derzeitige gesetzliche Ausnahmen wie die Lehramtsstudien oder Medizin fallen. Arzt werden kann man künftig aber nur nach einem sechsjährigen Studium (vier Jahre Med-Bachelor, zwei Jahre Med-Master). Bachelor-Studien können künftig in Ausnahmefällen auch vier Jahre (bisher drei Jahre fix) dauern. Jedenfalls muss die Beschäftigungsfähigkeit für Bachelor-Absolventen des jeweiligen Studiums nachgewiesen werden.

GLEICHBEHANDLUNG: In allen Uni-Gremien (Uni-Räte, Senate, etc.) soll eine 40-Prozent-Frauenquote gelten. Die an jeder Uni eingerichteten Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen überwachen diese Quote – sie können Einspruch gegen die Zusammensetzung eines Gremiums erheben, aber auch Ausnahmen von der Quote zulassen.

REKTORSWAHL: Künftig schreibt nicht mehr der Senat, sondern der Uni-Rat den Rektorsposten aus. Die Bewerbungen sollen dann von einer “Findungskommission” geprüft werden, die aus Uni-Rats- und Senats-Vorsitzendem besteht. Diese Kommission erstellt einen Dreier-Vorschlag, der vom Senat begründet geändert werden kann. Wie bisher wählt der Uni-Rat den Rektor aus dem Dreiervorschlag. Erleichterungen gibt es für amtierende Rektoren: Mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Senats und des Uni-Rats können sie ohne Ausschreibung wiederbestellt werden. Ohne diese Mehrheit muss die Findungskommission einen Amtsinhaber, der sich wieder bewirbt, in den Dreiervorschlag aufnehmen.

SENAT: Statt bisher zwölf bis 24 Mitglieder sollen Senate künftig 18 oder 26 Mitglieder haben. Die derzeit fixierte Mehrheit der Professoren (50 Prozent der Mitglieder plus ein weiteres Mitglied) fällt, sie haben künftig nur die Hälfte der Mitglieder. Dafür erhalten die Vertreter des akademischen Mittelbaus (z.B. Assistenten) gleich viele Mitglieder wie Studenten. Derzeit stellen Studenten 25 Prozent der Senatsmitglieder, der Mittelbau den Rest. Ein 18-köpfiger Senat besteht demnach auch neun Professoren, je vier Mittelbau- und Studentenvertretern und einem Vertreter des allgemeinen Personals (bei 26 Mitgliedern beträgt die entsprechende Verteilung 13/6/6/1).

UNI-RAT: Offen ist noch, wer die von der Republik zu ernennenden Mitglieder bestellt. Derzeit werden sie von der Regierung entsendet, Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) will selbst dafür verantwortlich sein. Der ursprüngliche Plan, die “Sperrklausel” für Ex-Politiker abzuschaffen, wurde fallen gelassen. Ehemalige Politiker bzw. Parteifunktionäre müssen weiterhin vier Jahre warten, bis sie zum Uni-Rat bestellt werden können. Weiterhin kein Mitbestimmungsrecht erhalten die Betriebsräte im Uni-Rat, die bekommen aber ein Antragsrecht bei Tagesordnungspunkten, die den Betriebsrat betreffen.

LEITUNG VON ORGANISATIONSEINHEITEN: Diese war bisher Professoren vorbehalten. Künftig sollen auch andere Uni-Lehrer (“Mittelbau”) damit betraut werden können.

BEFRISTETE PROFESSUREN: Den Unis wird die einmalige Möglichkeit eingeräumt, 20 Prozent ihrer Habilitierten zu befristeten Professuren (“§ 99-Professuren”) aufzuwerten, die Laufzeit der Befristung kann von zwei auf sechs Jahre angehoben werden.

BERUFUNGSVERFAHREN: Bisher vier Gutachter, davon zwei extern, nötig – künftig reichen mindestens zwei, davon mindestens ein externer Gutachter.

HABILITATION: Bisher war dafür der Nachweis einer “hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation sowie der didaktischen Fähigkeiten” nötig. Künftig müssen die didaktischen Fähigkeiten durch eine durchgehende mehrjährige qualifizierte Lehrtätigkeit nachgewiesen werden.

GESTALTUNGSVEREINBARUNG: Der Wissenschaftsminister kann zwei Prozent des Uni-Budgets als Reserve einbehalten und “bedarfsorientiert” durch jährliche Gestaltungsvereinbarungen mit den Unis, z.B. für die Initiierung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen, Verbesserungen der Betreuungsrelation, etc. vergeben. Hahn hat beschlossen, ein Prozent (rund 22 Mio. Euro) über den Wissenschaftsfonds FWF an die Unis zu vergeben, ein weiteres Prozent wird für Notfälle (z.B. Brand) einbehalten.

STUDIENGEBÜHREN-ERSATZ: Die Unis erhalten von 2009 bis 2013 jährlich 157 Mio. Euro als Ersatz für den Entfall der Studiengebühren. Aufgeteilt wird dieses Geld nach einem Verteilungsschlüssel, der auch die Zahl der prüfungsaktiven Studenten berücksichtigt.

DIENSTPFLICHT FÜR GERICHTSMEDIZIN: Angehörige von Instituten für Gerichtsmedizin müssen künftig im Rahmen ihrer Dienstpflicht Obduktionen durchführen, bisher haben sie das vielfach als private Gutachter gemacht.

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Bachelorstudium / Bachelorarbeit

Da es in nächster Zeit einige Kolleginnen (m/w) aus dem Bachelorstudium Informatik (A033 521) betreffen könnte:

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Abschluss des Bachelorstudiums

Ich habe vor einigen Wochen mal bei der SPL nachgefragt, wie man sein Bachelorstudium formell abschließt. Herr Polaschek hat mich hierhin verwiesen. Dort findet man alles Nötige.

Projektpraktikum und Bachelorarbeit

Die zweite Frage war, bis wann man spätestens die Bachelorarbeit abgeschlossen sein sollte:  Dafür muss man wissen, dass die Bachelorarbeit eigentlich so etwas ist wie eine größere Seminararbeit und gekoppelt ist an das Projektpraktikum. Daraus ergibt sich nach Studienrecht (§8 Abs.5), dass die Beurteilung des Projektpraktikums spätestens bis 30.11.2009 (und analog für die kommenden Projektpraktika, wenn sie im SoSe abgehalten werden) geschehen muss.

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Body Meets Brain – Gender, Science and Technology

Body Meets Brain - Ankündigungsflyer (Vorderseite)

Body Meets Brain - Ankündigungsflyer (Vorderseite)

Interdisziplinärer WORKSHOP
Dienstag, 9. Juni 2009
Aula, Campus der Universität Wien, Hof 1
Spitalgasse 2, 1090 Wien

Studierende des Masterstudiums Gender Studies an der Universität Wien diskutieren mit renommierten Wissenschafterinnen über die Verschränkungen von Naturwissenschaft, Technologie und Geschlecht. Die Ergebnisse werden in einem Reader publiziert. Workshop und Abendvortrag sind für alle Interessierten offen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Programmauszug:

  • 9 – 10:30 Uhr || PANEL I
    Nature or Nurture
  • 11 – 12:30 Uhr || PANEL II
    Embodiment and Neuro Sciences
  • 13 – 14:30 Uhr || PANEL III
    Matter, Forms and Formulas
  • 18 Uhr || VORTRAG
    Corinna Bath: “Technologie als vergeschlechtlichter Körper. Zum De-Gendering von ICT”

Detailliertes Programm mit Beschreibungen: http://www.univie.ac.at/gender/index.php?id=317

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Uniport: Talent Circle 09

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Uniport – Talent Circle 09

Der Talent Circle ist ein “High Potential” Programm von Partners4 und Uniport.

Inhalte des Talent Circle 09

  • Assessment Center
  • Persönlichkeitsentwicklungsmodule zu den Themen:
    1. Emotionale Kompetenz und lösungsorientierte Kommunikation
    2. Leadership und Teamfähigkeit
    3. Umgang mit Veränderungsprozessen
    4. Konfliktmanagement
  • Regelmäßige Netzwerktreffen mit Partnerunternehmen
  • Meisterstück: Abschlussarbeit in Form einer Projektarbeit

Ihr könnt euch hier auf den Seiten von Uniport bewerben – weitere Infos zum Talent Circle findet ihr auch unter talentcircle.eu.

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