Um das Inskribieren noch Lustiger zu machen, wurde jetzt eine verpflichtende Voranmeldung als Voraussetzung zur Zulassung eingeführt (s. § 60 Abs. 1b UG 2002). Das bedeutet, dass sowohl junge bildungshungrige Studis in spe als auch Bachelors auf ihrem Weg zum Master sich online für das betreffende Studium voranmelden müssen, und das spätestens bis zum 31. August 2011! Ausgenommen von dieser Regelung sind Studienrichtungen mit eigenen Aufnahmeverfahren, z.B. Medizin. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass bei der Voranmeldung diverse Voraussetzungen noch nicht erfüllt sein müssen, man kann sich also voranmelden und die Matura dann im Herbst nachholen, etc. Zum Zeitpunkt der Zulassung müssen die Voraussetzungen jedoch erfüllt sein.
Wer also beabsichtigt, an der Uni Wien zu studieren, kann / muss sich ab 4. Juli bis spätestens Ende August auf erstanmeldung.univie.ac.at anmelden!
Weitere Informationen sind z.B. auf der Seite stipendium.at und beim Studentpoint zu finden, bei konkreten Fragen kannst Du auch einen Kommentar hier am Blog hinterlassen oder eine Frage an unsere Beratungs-Mailingliste schicken.